1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren.
2. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.
3. Gildenleitung
Die Gildenleitung besteht aus einem dreiköpfigen Leadteam. Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch.
3.1. Die Gildenleitung leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Sie besitzen die absolute Entscheidungsgewalt.
4. Zweit-Charaktere
Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Gildenbankcharaktere die unter der Verwaltung der Gildenleitung stehen.
5. Forum
Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren.
6. Aufnahme neuer Mitglieder
Die Bewerber können ihre Bewerbung in dem Bewerbungs Thread veröffentlichen. Sie werden dann erstmal für eine Woche in die Gilde invitet. Danach wird eine Interne Umfrage gestartet, hierbei entscheidet die Mehrheit, ob die betroffene Person aufgenommen wird. Dieser Vorgang wird 2-4 Tage dauern damit die Member genug Zeit haben sich ein Urteil zubilden. Das Mindestlevel zur Aufnahme beträgt lv 70.
7. Main-Charakter Wechsel
Sollte der Main-Charakter gewechselt werden, sollte dies jemandem aus dem Leadteam gemeldet werden.
7.1. Der neue Main-Charakter sollte die 2. Jobklasse erreicht haben, also sollte er mindestens lv 60 sein.
7.2. Die Gildenleitung hat die Möglichkeit weitere Vorraussetzungen zu nennen.
8. Inaktivitäts Regelung
Der jeweilige Member gibt seine Inaktivität in dem dafür vorgesehenden Thread bekannt.
8.1. Aufgrund eines Beschlusses der Gildenleitung, kann ein Inaktiver Member aus der Gilde gekickt werden. Dieses geschied nur wenn sich dieser über einen längeren Zeitraum nicht mehr meldet.
Gildenbank
9. Der Inhalt der Gildenbank wird zum Wohle der Gilde genutzt und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenbank obliegt der Gildenleitung.
9.1. Es gibt keine Abgabenpflicht!! Doch sind Spenden jeglicher Art gern gesehen.
MfG das Leadteam